Hier geht es darum, Jugendlichen eine grobe Orientierung zu vermitteln, welche Rechte wo festgeschrieben sind und welchem Personenkreis diese Recht zustehen. In der Ausgabe «Zur Zeit: Einbürgerung» geht es ausschliesslich um die staatsbürgerlichen Rechte.
Falls dies zeitlich möglich und von der Lehrperson als wichtig erachtet wird, könnten sich Schülerinnen und Schüler hier mit der geltenden Bundesverfassung vertraut machen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/

1. Grundrechte - Menschenrechte: Freiheiten und Rechte, die jede Person für sich beanspruchen kann, unabhängig von der Nationalität, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der Hautfarbe, der Bildung usw. Es sind die grundlegenden Freiheiten und Rechte, daher auch Menschenrechte genannt, z.B. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit.
2. Staatsbürgerliche Rechte: Freiheiten und Rechte, die vorab den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sind, z.B. Niederlassungsfreiheit, Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung, Bürgerrechte. Diese Artikel der Bundesverfassung beginnen denn auch mit «Schweizerinnen und Schweizer»… bzw. «Schweizer Bürgerin und Schweizer Bürger»
3. Politische Rechte: Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, im Staat mitzuentscheiden und mitzuwirken, wenn sie mindestens 18-jährig und nicht wegen Geistesschwäche bevormundet sind.
Zur Zeit:– Die Zeitschrift zur politischen Bildung» | schulverlag blmv AG | Gueterstrasse 13 | 3008 Bern | Telefon 031 380 52 52 | www.schulverlag.ch | Redaktion: Bruno Bachmann, Susanne Gattiker, Christian Graf-Zumsteg, Iwan Raschle | Gestaltung: Iwan Raschle, www.raschlekranz.ch | XHTML 1.1 validiert | Letzte Aktualisierung: 27.12.2004 22:54