Einbürgerungsverfahren: die politische Streifrage (Heft S. 10–13)
Hintergrund
In diesem Teil des Heftes steht die kontroverse Frage im Zentrum, wer über Einbürgerungsgesuche entscheiden darf und welche Bedingungen im Entscheidverfahren eingehalten werden müssen.
Praxis vor dem Bundesgerichtsurteil vom 3. Juli 2003:
- Urnenabstimmungen
- Geheime Abstimmungen an Gemeindeversammlungen
- Offene Abstimmungen an Gemeindeversammlungen
- Gemeinderat
- Kommission des Gemeinderates
Urteil des Bundesgericht vom 3. Juli 2003
- Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung
- Ablehnungen müssen begründet werden
- Geheime Abstimmungen sind nicht mehr zulässig
Dadurch werden Urnenabstimmungen und geheime Abstimmungen an Gemeindeversammlungen verboten, weil die Ablehnung nicht begründet wird.
Im Mai 2004 überprüft das Bundesgericht eine provisorische Übergangslösung des Kantons Schwyz. Demnach dürfen Gemeindeversammlungen einbürgern. Sie dürfen auch negative Entscheide fällen, wenn an der Versammlung ein begründeter Gegenantrag gestellt wird.
Ziele
Der Übersichtsartikel im Heft (S. 10–12) und der Überblick über das Einbürgerungsverfahren (S. 13) dienen als Ausgangspunkt für eine inhaltliche Vertiefung der aktuellen politischen Diskussion rund um das Thema «Einbürgerungen». Nach einer gemeinsamen Arbeit sollen Schülerinnen und Schüler
- die Voraussetzungen kennen, die zum Erwerb des Bürgerrechtes gelten;
- wissen, dass die (vom Volk genehmigte) Bundesverfassung (hier das Diskriminierungsverbot) oberste Richtschnur ist;
- sich eine Meinung bilden können zur Frage, wer über Einbürgerungsgesuche entscheiden soll: das Volk (Gemeindeversammlung, an der offen abgestimmt und ablehnende Entscheide begründet werden müssen), eine vom Volk beauftragte Stelle (Gemeinderat, Kommission des Gemeinderates).
Arbeitsanregungen
Einstiegsfragen:
- Wie bist du zu deinem Bürgerrecht gekommen? Frage eventuell deine Eltern.
- Zum Text «Voraussetzungen für die Einbürgerungsbewilligung» (S. 13): Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit dein 14-jähriger ausländischer Kollege/deine ausländische Kollegin das Schweizer Bürgerrecht erwerben kann?
Wohnsitzpflicht, Vertrautsein mit Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen; keine Vorstrafen, keine Bedrohung für die innere Sicherheit der Schweiz
- Welche Bedingungen sind bei den vier auf S. 14 beschriebenen Fällen erfüllt/nicht erfüllt?
- Erkundige dich, wie in deiner Wohngemeinde über Einbürgerungsgesuche entschieden wird.
- Spielt in der Klasse zwei unterschiedliche Verfahren durch.
- Wer eingebürgert werden will, wird von einer Kommission aus fünf Schülerinnen und Schülern befragt. Diese Gruppe stellt vor dem Gespräch Fragen zusammen, die für den Entscheid wichtig sind. Nach der Befragung entscheidet diese Gruppe über die Aufnahme.
- Fragt in eurer Gemeinde nach Porträts von Einbürgerungswilligen oder schreibt selber Porträts von Ausländerinnen und Ausländern, die eingebürgert werden möchten. Verteilt sie in der Klasse. In einer offenen oder geheimen Abstimmung entscheidet diese über die Gesuche.
- Diskutiert über die beiden Verfahren. Besprecht Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Vor- und Nachteile.
- Wenn es um Einbürgerung geht: welche Voraussetzungen müssen eurer Meinung nach Gesuchstellende erfüllen
Im Klassengespräch werden folgende Fragen zum Artikel S. 10–12 geklärt:
- Wie ist es zum Entscheid des Obersten Gerichts der Schweiz vom 3. Juli 2003 gekommen?
- 1. Ablehnung von Gesuchen an der Urne in Emmen; 2. Einspruch von 5 Einbürgerungswilligen an die Regierung des Kantons Luzern; 3. Beschwerde beim Bundesgericht.
- Was hat das Bundesgericht genau entschieden?
- Ablehnung war diskriminierend; Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung; Ablehnung eines Gesuches muss begründet werden; was bei Volksabstimmungen nicht möglich ist; Einbürgerungen dürfen nicht mehr an der Urne entschieden werden; Volksinitiative «Einbürgerungen vors Volk» ist nicht rechtmässig).
- Welches waren die Reaktionen auf den Entscheid des Bundesgerichts?
- Kantone verbieten teilweise den Gemeinden Urnenabstimmungen;
- SVP Zürich vergleicht die Einbürgerung, wie sie das Bundesgericht sieht, mit dem Erwerb einer Hundemarke. Die umstrittene Frage lautet: wer soll über Einbürgerungsgesuche entscheiden: das Volk? Fachleute?
- vgl. dazu die Informationen unter «aktuell»